Ab dem 04. März dürfen laut neuester Coronaschutzverordnung beim Sport im Innnen- und Außenbereich auch Sportler teilnehmen, die (nur) einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können. Dies kann in manchen Fällen vielleicht Aufstellungsprobleme bei den am Sonntag (6.3.) wieder beginnenden Mannschaftskämpfen lindern.

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